Allgemeine Geschäftsbedingungen
PV PHOENIX VENTURES LTD
für B2B-Dienstleistungen im Bereich programmatic SEO (pSEO)
Gültig für: Kunden mit Sitz in der Schweiz
Anwendbares Recht: Schweizer Obligationenrecht (OR)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der PV PHOENIX VENTURES LTD, Stadiou 17, 7040 Oroklini, Republik Zypern (nachfolgend "Agentur") und ihren Geschäftskunden (nachfolgend "Kunde"). Die AGB gelten ausschließlich für Geschäftskunden im Sinne von Art. 3 UWG, nicht für Verbraucher.
(2) Ausschluss entgegenstehender Bedingungen
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform (E-Mail) mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich (Brief oder E-Mail) widerspricht. Bei Widerspruch gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Die Agentur ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Leistungsart
Die Agentur erbringt B2B-Dienstleistungen im Bereich programmatic SEO (pSEO), insbesondere:
- KI-gestützte Content-Erstellung: Automatisierte Erstellung von SEO-optimierten Webseiten mittels künstlicher Intelligenz (AI-Tools wie GPT, Claude, Gemini u.ä.)
- Technische SEO-Implementierung: Einrichtung von Meta-Tags, Schema Markup (structured data), XML-Sitemaps, Robots.txt, interne Verlinkungsstruktur
- Content-Strategie: Keyword-Recherche, Wettbewerbsanalyse, Identifikation von Suchintentionen, Content-Cluster-Planung
- Technische Integration: Einbindung der generierten Inhalte in bestehende Web-Infrastrukturen (WordPress, Next.js, Webflow u.ä.)
(2) Konkrete Leistungsbeschreibung
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung, welche integraler Bestandteil dieses Vertrages werden. Diese umfassen insbesondere:
- Anzahl zu erstellender Seiten/Artikel (z.B. "500 Produktseiten")
- Projektphasen mit definierten Meilensteinen
- Liefertermine und Fristen
- Format, Struktur und Qualitätsstandards der Liefergegenstände
- Verwendete KI-Tools, Technologien und Plattformen
- Umfang der technischen Implementierung
(3) Nicht geschuldete Leistungen
Sofern nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart, sind folgende Leistungen NICHT Gegenstand des Vertrages:
- Garantie für spezifische Platzierungen in Suchmaschinen (Google-Rankings)
- Garantie für Traffic-Steigerungen, Conversion-Raten oder Umsatzzahlen
- Laufende Content-Pflege und -Aktualisierung nach Projektabschluss
- Technischer Support über die Gewährleistungsfrist (§ 6) hinaus
- Hosting, Server-Betrieb oder Domain-Verwaltung
- Drucksachen, Grafiken oder Videos (außer bei Sondervereinbarung)
- Übersetzungen in andere Sprachen
- Schulungen oder Workshops (außer bei Sondervereinbarung)
(4) KI-generierte Inhalte – Besondere Hinweise
Die Agentur setzt professionelle KI-Tools zur Content-Erstellung ein. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass:
- Prüfpflicht: KI-generierte Inhalte vor Veröffentlichung durch den Kunden auf sachliche Richtigkeit, rechtliche Compliance und Übereinstimmung mit Markenrichtlinien geprüft werden müssen.
- Keine Einzelprüfung: Die Agentur prüft nicht jede KI-generierte Formulierung auf potenzielle Urheberrechtsverletzungen. Die Agentur gewährleistet jedoch, dass verwendete KI-Modelle von seriösen Anbietern (OpenAI, Anthropic, Google u.ä.) stammen und dass Content mindestens 80% Unique Content aufweist (bei Vereinbarung von 100% wird dies separat dokumentiert).
- Trainingsdaten: Die Trainingsdaten der verwendeten KI-Modelle stammen aus öffentlich zugänglichen Internetquellen und unterliegen den Nutzungsbedingungen der jeweiligen KI-Anbieter.
- Qualitätskontrolle: Die Agentur setzt manuelle Qualitätskontrollen ein, um offensichtliche Fehler, faktische Ungenauigkeiten oder unangemessene Inhalte zu identifizieren und zu korrigieren.
(5) Keine Erfolgsgarantie bei SEO
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Suchmaschinen-Rankings von zahlreichen externen Faktoren abhängen (Algorithmus-Updates, Wettbewerb, technische Performance) und dass die Agentur trotz professioneller Arbeitsweise keine Garantie für das Erreichen bestimmter Rankings, Traffic-Zahlen oder geschäftlicher Erfolge geben kann. Die Agentur verpflichtet sich jedoch zur Einhaltung anerkannter Best Practices (Google Search Essentials) und zur Vermeidung von "Black Hat"-Techniken.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Allgemeine Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur bei der Leistungserbringung zu unterstützen, insbesondere durch:
- Zugangsdaten: Bereitstellung aller notwendigen Zugänge zu CMS, Hosting, Analytics, Search Console u.ä.
- Informationen: Bereitstellung von Markenrichtlinien, Corporate Design Guidelines, Zielgruppeninformationen, Produktdaten, Keywords-Listen
- Entscheidungen: Rechtzeitige Rückmeldungen zu vorgelegten Konzepten, Entwürfen und Zwischenergebnissen (Standard: 7 Werktage)
- Inhalte: Bereitstellung von Rohmaterialien wie Produktbeschreibungen, Bildern, Logos, rechtlichen Hinweisen
- Freigaben: Schriftliche (E-Mail) Freigabe von Meilensteinen und Liefergegenständen
(2) Feedback-Fristen
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Feedback-Fristen:
- Konzepte und Strategien: 7 Werktage
- Content-Proben (Samples): 5 Werktage
- Finale Liefergegenstände: 14 Kalendertage (siehe § 5 Abnahme)
Bei Überschreitung dieser Fristen ohne Rückmeldung gelten die vorgelegten Leistungen als genehmigt.
(3) Prüfpflicht bei KI-Content
Der Kunde verpflichtet sich, alle KI-generierten Inhalte vor Veröffentlichung auf sachliche Richtigkeit, rechtliche Compliance, Markenkonformität und offensichtliche Fehler zu prüfen. Eine Veröffentlichung ohne Prüfung erfolgt auf alleiniges Risiko des Kunden.
(4) Rechtsfolgen bei Mitwirkungsverzug
Bei schuldhafter Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden:
- Verlängern sich alle Fristen um die Dauer des Verzugs
- Hat die Agentur Anspruch auf Vergütung des Mehraufwands (nach Aufwand: CHF 150/Stunde)
- Kann die Agentur nach Fristsetzung (14 Tage) mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten
- Entfällt die Haftung der Agentur für Verzögerungen und Mängel, die auf unzureichende Mitwirkung zurückzuführen sind
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot und versteht sich als Nettopreis in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Mehrwertsteuer (MWST) – Kunden in der Schweiz
Die Leistungserbringung erfolgt gemäß Art. 45 MWSTG (Reverse-Charge-Verfahren). Die Steuerschuldnerschaft geht auf den Leistungsempfänger über. Der Kunde ist verpflichtet, die Schweizer Mehrwertsteuer (8,1%) selbst an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) abzuführen.
Rechnungen enthalten den Hinweis: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß Art. 45 MWSTG".
(3) Zahlungsweise und Fälligkeit
- Rechnungsstellung: Per E-Mail im PDF-Format.
- Fälligkeit: 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
- Zahlungsart: Banküberweisung (SWIFT/SEPA).
- Ratenzahlung (ab CHF 15.000): 40% Anzahlung, 40% Meilenstein 1, 20% nach Abnahme.
(4) Verzugszinsen & Mahnkosten
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. berechnet (Art. 104 Abs. 1 OR).
- 1. Mahnung: CHF 20
- 2. Mahnung: CHF 40
- 3. Mahnung: CHF 60 + Einleitung rechtlicher Schritte
(5) Zurückbehaltungsrecht & Aufrechnung
Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
(7) Leistungsverweigerung
Bei Zahlungsverzug >14 Tage ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen.
§ 5 Abnahme
(1) Abnahmepflicht & Prozedere
Der Kunde ist verpflichtet, erbrachte Leistungen unverzüglich zu prüfen. Nach Mitteilung der Fertigstellung hat der Kunde 14 Kalendertage Zeit zur Prüfung. Erkennbare Mängel sind innerhalb dieser Frist schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Rüge, gilt die Leistung als abgenommen (Art. 370 OR).
(5) Rechtsfolgen der Abnahme
Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, die Vergütung wird fällig, Nutzungsrechte gehen über und die Gefahr geht auf den Kunden über.
§ 6 Gewährleistung und Mängelrechte
(1) Gewährleistung
Die Agentur gewährleistet, dass die Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
(3) Mangelbegriff bei pSEO
Ein Mangel liegt vor bei fehlerhafter technischer Implementierung, Nichterreichen der vereinbarten Content-Qualität (<80% Unique Content), falschen Liefermengen oder Rechtsverstößen der Liefergegenstände.
Kein Mangel liegt vor bei schlechten Rankings, Ranking-Verlusten (Updates), Traffic-Rückgängen oder Mängeln durch Kundenverschulden.
(5) Nacherfüllung
Bei Mängeln hat die Agentur das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche innerhalb angemessener Frist. Nach Fehlschlagen kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (bei wesentlichen Mängeln).
§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkungen
(1) Grundsatz & Beschränkung
Die Agentur haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit (Art. 97 ff. OR). Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe der Projektvergütung begrenzt (max. CHF 25.000).
(3) Ausnahmen
Die Beschränkung gilt nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden oder Kardinalpflichten.
(4) Keine Haftung für mittelbare Schäden
Keine Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Datenverlust (außer grobe Fahrlässigkeit) oder Reputationsschäden.
(5) KI-spezifische Haftungsausschlüsse
Keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen durch KI-Content (bei verletzter Prüfpflicht), Markenrechtsverstöße durch Kundenmaterial, Ranking-Verluste durch Updates oder inhaltliche Richtigkeit ungeprüfter Inhalte.
(6) Freistellung
Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden bereitgestellten oder ungeprüft veröffentlichten Inhalten resultieren.
(8) Verjährung
Schadensersatzansprüche verjähren nach 1 Jahr ab Kenntnis, spätestens nach 10 Jahren.
§ 8 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich zur strengen Vertraulichkeit bezüglich aller Geschäftsgeheimnisse, Daten und Strategien. Die Pflicht besteht auch nach Vertragsende für 5 Jahre fort. Referenznennung (Logo/Name) ist zulässig, sofern nicht widersprochen wird.
§ 9 Immaterialgüterrechte (IP-Rechte)
Alle Rechte verbleiben zunächst bei der Agentur. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde zeitlich und räumlich unbeschränkte, exklusive Nutzungsrechte an den erstellten Werken. Tools, Prompts und Know-how der Agentur sind ausgenommen.
§ 10 Laufzeit, Kündigung und Beendigung
Projektverträge enden mit Abnahme. Laufende Verträge haben eine Mindestlaufzeit (Standard: 3 Monate) und verlängern sich automatisch. Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsende. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich (z.B. Zahlungsverzug >30 Tage).
§ 11 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Kriege, Cyberangriffe etc.) ruhen die Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als 2 Monate, ist ein Rücktritt möglich.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Schweizer Recht (OR). Ausschluss von UN-Kaufrecht.
Gerichtsstand: Zürich, Schweiz.
Alternative Streitbeilegung: Schiedsverfahren nach Swiss Chambers' Arbitration Institution möglich (Zürich, Deutsch).
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Salvatorische Klausel. (2) Schriftformerfordernis. (3) Abtretungsverbot ohne Zustimmung. (4) Vertragssprache Deutsch.
Stand: Januar 2026
PV PHOENIX VENTURES LTD
Stadiou 17, 7040 Oroklini (Zypern)
Handelsregister: HE443705
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